Um wenig Themen gibt es mehr Streit zwischen Mieter und Vermieter als um die Beendigung des Mietverhältnisses. Umso wichtiger ist es, in dieser sensiblen Situation keine Fehler zu machen. Dabei unterstützt Sie dieses Info-Dossier von Haus & Grund Rheinland-Pfalz zuverlässig.
Es behandelt die Themen:- Kündigung des Mietverhältnisses: Wer ein Mietverhältnis ordnungsgemäß beenden möchte, muss eine Kündigung aussprechen. Wir geben einen Überblick über die Regeln, die dabei zwingend eingehalten werden müssen.
- Kündigung wegen Störung des Hausfriedens: Ihr Mieter ist ein echter Störenfried? Und seine Nachbarn beschweren sich bei Ihnen als Vermieter? Dann könnte eine Kündigung des Problemmieters die passende Lösung sein.
- Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf: Bei Eigenbedarf kann der Vermieter auch tadellosen Mietern kündigen. Für diese Ausnahme müssen strenge Regeln eingehalten werden. Dieses Kapitel erklärt, wie Sie es richtig machen.
- Kündigung der vermieteten Einliegerwohnung: Der Vermieter einer Einliegerwohnung hat ein Sonderkündigungsrecht - ohne Nachweis eines „berechtigten Interesses“. Allerdings müssen dafür einige Regeln eingehalten werden.
- Austausch der Kündigungsgründe: Sie haben Ihrem Mieter gekündigt, aber der Kündigungsgrund ist inzwischen weggefallen? Dann können Sie eventuell einen neuen benennen – zumindest, wenn er nachträglich entstanden ist.
- Die wichtigsten Sonderkündigungsrechte des Vermieters: Sie wollen einem Mieter fristlos kündigen? Dann sollten Sie das gut begründen und unbedingt die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Das Wichtigste im Überblick.
- Kündigungsfolgeschaden: Eine Kündigung wegen einer Verletzung des Mietvertrags sorgt oft für finanziellen Schaden. Erfahren Sie, wann Vermieter und Mieter das Recht haben, dafür Schadenersatz zu fordern.
- Auszug eines Mieters bei mehreren Mietern: Zieht einer von mehreren gemeinsamen Mietern aus, beendet dies nicht automatisch dessen Mietvertrag. Allerdings macht ein Aufhebungsvertrag mitunter auch für den Vermieter Sinn.
- Die Räumungsvollstreckung: Wehrt sich ein Mieter gegen die Räumung der Wohnung, darf der Vermieter ihn nicht etwa selbst vor die Türe setzen. Er braucht dazu einen Gerichtsvollzieher – hier erfahren Sie mehr.
- Beseitigungspflichten des Mieters bei Auszug: In welchem Zustand muss die Wohnung bei der Rückgabe an den Vermieter sein? Hier erhalten Sie einen Überblick, was Sie als Vermieter von Ihrem Mieter verlangen dürfen (und was nicht).
- Schönheitsreparaturen: Blicken Sie beim leidigen Thema Schönheitsreparaturen noch durch? Mit diesem Kapitel (samt Anhang zur BGH-Rechtsprechung) verschaffen Sie sich einen guten Überblick.
- Mietaufhebungsvertrag: Wenn sich alle Vertragspartner einig sind, müssen die Kündigungsfristen eines Mietvertrags nicht eingehalten werden. Bei einem Mietaufhebungsvertrag ist auch keine Begründung nötig.
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