Wer möchte, dass sein Nachlass geregelt ist, sollte unbedingt schon zu Lebzeiten vorsorgen - insbesondere, wenn Immobilien im Spiel sind. Wichtig sind auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die regeln, was geschehen soll, wenn Sie Ihren Willen zu Lebzeiten nicht mehr selbst äußern können. Was Sie dabei beachten sollten, fasst dieses Info-Dossier von Haus & Grund Rheinland-Pfalz zusammen.
Es behandelt die Themen:- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Sie möchten Ihre Immobilie verschenken oder vererben? Das sollten Sie gut planen. Denn wer sich gut auskennt, kann die Weitergabe von Haus oder Wohnung steuerlich optimieren.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Sollen Ihre Wünsche auch dann noch Beachtung finden, wenn Sie selbst sie nicht mehr äußern können? Dann sollten Sie rechtzeitig an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung denken.
- Wie mache ich mein Testament?: Sie wollen Ihren letzten Willen regeln? Dann sollten Sie die lauernden juristischen Fallstricke besser umgehen. Dieses Kapitel fasst zusammen, wie Sie im Einzelnen vorgehen sollten.
- Testamentarische Verfügungen: Testament und Erbvertrag bieten viele Möglichkeiten, den eigenen Nachlass nach Wunsch zu verfügen. Hier erhalten Sie eine Übersicht (inkl. des spannenden Bereichs „Digitaler Nachlass“).
- Nießbrauch bei Vermietung: Gehört hat von Nießbrauch vermutlich jeder schon einmal. Aber was genau ist darunter zu verstehen? Dieses Kapitel stellt die (für Eigentümer durchaus interessante) Möglichkeit vor.
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