Leider allzu oft tobt an wie um die Grundstücksgrenze ein erbitterterter Nachbarschaftsstreit - etwa um Abstände, Grenzwände oder die Beeinträchtigungen durch Pflanzen. Wer sich da rechtlich auskennt, ist deutlich im Vorteil. Hilfestellung gibt dieses Info-Dossier von Haus & Grund Rheinland-Pfalz.
Es behandelt die Themen: - Grenzabstände für Pflanzen in Rheinland-Pfalz: Wer Bäume, Sträucher oder Hecken pflanzt, muss einen vorgeschriebenen
Grenzabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Hier erfahren Sie mehr über die Vorgaben in Rheinland-Pfalz. - Beeinträchtigung durch Pflanzen: Laub, Wurzeln, Früchte und überhängende Äste vom Nachbargrundstück sorgen immer wieder für Streit am Gartenzaun. Erfahren Sie, was Sie hinnehmen müssen und vor allem was nicht.
- Einfriedung von Grundstücken: Wenn der Nachbar das verlangt, müssen Eigentümer ihr Grundstück einfrieden – jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen. Welche Regeln dafür gelten, fasst dieses Kapitel zusammen.
- Nachbarwand auf der Grundstücksgrenze: Steht eine Wand eines Gebäudes AUF der Grenze – also zum Teil auf dem einen, zum Teil auf dem anderen Grundstück – wird sie Nachbarwand genannt. Diese Regeln gelten für ihren Bau.
- Grenzwand an der Grundstücksgrenze: Als Grenzwand wird die Wand eines Gebäudes bezeichnet, die AN der Grundstücksgrenze steht (aber komplett auf dem Grundstück des Erbauers). Das ist bei ihrem Bau zu beachten.
- Betreten des Nachbargrundstücks zwecks baulicher Maßnahmen: Ihr Nachbar lässt Sie nicht auf sein Grundstück? Dabei müssen Sie es (z.B. zur Modernisierung oder Fassadenreinigung) dringend betreten? Erfahren Sie, wie Sie dieses Problem lösen können.
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